Glasbruchversicherung: Wann lohnt sie sich – und wann nicht?
Mobiliar- oder Gebäudeverglasung, Mieter oder Eigentümer: was eine Glasversicherung deckt, was sie kostet und wann der Zusatz in der Schweiz sinnvoll ist.
Scheibe kaputt? Die ersten Schritte und wer in der Schweiz zahlt: Hausrat, Gebäudeversicherung, Privathaftpflicht oder Vermieter – mit Selbstbehalt.
Kurz gesagt: In der Mietwohnung zahlt bei einem selbst verursachten Glasbruch in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung, bei einem Bruch ohne Ihr Zutun muss die Vermieterschaft den Mangel beheben. Im Eigentum zahlt die Gebäudeverglasung, sofern Sie sie versichert haben, bei Hagel, Sturm oder Feuer die Gebäude- bzw. Elementarversicherung; Glas an Möbeln deckt die Mobiliarverglasung der Hausratversicherung.
Ein Glasbruch ist meistens kein Drama, aber er wirft sofort zwei Fragen auf: Wie sichere ich die Stelle, und wer bezahlt? Die Antwort auf die zweite Frage hängt in der Schweiz davon ab, wem das Glas gehört, wie es zerbrochen ist und welche Zusatzdeckungen Ihre Versicherungen enthalten. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Schadenfall – für Mietwohnung, Eigenheim und Stockwerkeigentum.
Sicherheit kommt vor Ordnung. Halten Sie Kinder und Haustiere von der Bruchstelle fern und fassen Sie lose Glasteile nur mit Schutzhandschuhen an. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt für grobe Scherben schnittfeste Handschuhe. Grobe Scherben wickeln Sie in mehrere Lagen Zeitungspapier und entsorgen sie im Hauskehricht, kleinere kehren Sie mit Schaufel und Besen zusammen und wischen die Stelle danach mit einem feuchten Haushaltstuch nach, das Sie ebenfalls wegwerfen. Kristallglas gehört laut BFU wegen seiner Zusammensetzung nicht in die Glassammlung.
Danach gilt:
Hängt eine gebrochene Scheibe aus Verbund-Sicherheitsglas noch im Rahmen, bleibt die Öffnung dank der Folie meist geschlossen. Die BFU hält aber fest, dass auch dann das defekte Bauteil gesichert und das Glas ersetzt werden muss.
Die Versicherer unterscheiden zwei Arten von Glas:
| Glas | Beispiele | Versichert über |
|---|---|---|
| Mobiliarglas | Glastische, Vitrinen, Wand- und Schrankspiegel, Aquarien | Mobiliarverglasung als Zusatz zur Hausratversicherung |
| Gebäudeglas | Fenster, Glastüren, Wintergarten, Glaskeramikkochfeld, Lavabos und WC-Schüsseln | Gebäudeverglasung als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung |
Laut Helvetia brauchen Mieterinnen und Mieter keine Gebäudeverglasung, weil das Glas nicht ihr Eigentum ist. Beschädigen sie eine Fensterscheibe – Helvetia nennt als Beispiel einen Fussball –, zahlt in der Regel ihre Privathaftpflichtversicherung; Allianz spricht von einem sogenannten Mieterschaden. Dasselbe gilt umgekehrt: Zerbricht eine Drittperson Ihr Glas, kommt deren Privathaftpflicht auf.
Wer Wohnung oder Haus besitzt, kann neben dem Mobiliar auch die Gebäudeverglasung versichern. Helvetia empfiehlt Hauseigentümern, den Zusatz einzuschliessen, weil ein Missgeschick an Gebäudeglas sonst nicht gedeckt ist. Ob sich eine Glasdeckung für Sie lohnt, erklärt der Ratgeber Glasbruchversicherung: Wann lohnt sie sich?.
Zerbricht Glas durch Hagel, Hochwasser, Sturm oder Feuer, zahlt laut Allianz die Elementar- bzw. Feuerversicherung. Helvetia formuliert es so: Bei Unwetter, Brand oder Explosion braucht es keinen Glasbruchzusatz, weil der Basisschutz die Instandstellung übernimmt. Für das Gebäude ist das die Gebäudeversicherung – je nach Kanton eine kantonale oder eine private.
Kratzer und Abnutzung gelten nicht als Bruch; Bildschirme laufen über eine Elektrogeräte- oder All-Risk-Deckung, Autoscheiben über die Autoversicherung. Viele Policen sehen zudem einen Selbstbehalt vor, deshalb lohnt es sich bei kleinen Schäden zu prüfen, ob der Schaden ihn überhaupt übersteigt. Welche Ausschlüsse üblich sind und welche Selbstbehalte und Deckungssummen moneyland.ch im Januar 2025 erhoben hat, steht im Ratgeber Glasbruchversicherung: Wann lohnt sie sich?.
Springt eine Scheibe ohne erkennbaren Anlass, etwa durch einen thermischen Bruch oder einen Spontanbruch, hängt die Deckung von den Bedingungen Ihrer Police ab. Mehr dazu im Ratgeber Scheibe von selbst gesprungen.
Das Obligationenrecht regelt, wer was tun muss:
Das gilt für jedes Glas, das zur Wohnung gehört – nicht nur für Fenster, sondern auch für Glastüren zwischen Zimmern, eine Glasdusche, die die Vermieterschaft eingebaut hat, oder das Glaskeramikkochfeld. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, melden Sie ihn der Verwaltung und Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Bestellen Sie den Glaser möglichst in Absprache mit der Verwaltung; viele Liegenschaften haben einen Vertragsglaser.
Im Stockwerkeigentum ist die Lage verzwickter, weil eine Scheibe sowohl die eigene Wohnung als auch das Gebäude betrifft. Das Zivilgesetzbuch hält fest, dass Bauteile, die die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes bestimmen, nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden können (Art. 712b Abs. 2 Ziff. 2 ZGB), und dass niemand gemeinschaftliche Bauteile in ihrer äusseren Erscheinung beeinträchtigen darf (Art. 712a ZGB). Wer welche Kosten trägt und welche Versicherung der Gemeinschaft Glasbruch einschliesst, steht im Reglement und in den Policen. Klären Sie im Schadenfall deshalb zuerst mit der Verwaltung, ob die Gemeinschaft oder Sie selbst zuständig sind – und ob Ihre eigene Hausratversicherung eine Gebäudeverglasung enthält.
Melden Sie den Schaden möglichst rasch, in der Regel online oder telefonisch bei Ihrer Versicherung. Halten Sie bereit:
Viele Glaser rechnen direkt mit der Versicherung ab, wenn Sie ihnen die Schadennummer geben. Bewahren Sie Belege für Sofortmassnahmen wie eine Notverglasung auf.
Die Kosten setzen sich aus Glas (Fläche, Dicke, Glasart), Arbeit, Anfahrt, Entsorgung und allenfalls Notverglasung, Zuschlägen und Hilfsmitteln wie einer Hubarbeitsbühne zusammen, dazu kommt die Mehrwertsteuer von 8,1 %, sofern der Betrieb mehrwertsteuerpflichtig ist. Richtwerte und die passenden Betriebe finden Sie unter Fensterscheibe ersetzen.
Ein Punkt wird oft übersehen: Laut BFU muss ein Ersatzglas in einem bestehenden Bauteil den heute geltenden Anforderungen entsprechen, und auch die Befestigung ist zu prüfen. Wo früher Floatglas in einer Glastür oder in einem Fenster mit Glas unterhalb von 1,0 m über dem Boden sass, ist heute Sicherheitsglas angezeigt. Das kann den Ersatz verteuern, senkt aber das Verletzungsrisiko beim nächsten Bruch. Wo bestehendes Floatglas vorerst bleibt und keine Absturzgefahr besteht, kann eine Splitterschutzfolie das Risiko senken; vor einem Absturz schützt sie laut BFU aber nicht. Wann welches Glas vorgeschrieben ist, erklärt die Seite zu Sicherheitsglas.
Passende Betriebe finden Sie im Verzeichnis der Glaser, unter Fensterscheibe ersetzen und Glasnotdienst.