Glasbruch & Versicherung

Glasbruch: Was tun, und wer zahlt – Mieter, Vermieter oder Versicherung?

Scheibe kaputt? Die ersten Schritte und wer in der Schweiz zahlt: Hausrat, Gebäudeversicherung, Privathaftpflicht oder Vermieter – mit Selbstbehalt.

Kurz gesagt: In der Mietwohnung zahlt bei einem selbst verursachten Glasbruch in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung, bei einem Bruch ohne Ihr Zutun muss die Vermieterschaft den Mangel beheben. Im Eigentum zahlt die Gebäudeverglasung, sofern Sie sie versichert haben, bei Hagel, Sturm oder Feuer die Gebäude- bzw. Elementarversicherung; Glas an Möbeln deckt die Mobiliarverglasung der Hausratversicherung.

Ein Glasbruch ist meistens kein Drama, aber er wirft sofort zwei Fragen auf: Wie sichere ich die Stelle, und wer bezahlt? Die Antwort auf die zweite Frage hängt in der Schweiz davon ab, wem das Glas gehört, wie es zerbrochen ist und welche Zusatzdeckungen Ihre Versicherungen enthalten. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Schadenfall – für Mietwohnung, Eigenheim und Stockwerkeigentum.

Die ersten Schritte nach einem Glasbruch

Sicherheit kommt vor Ordnung. Halten Sie Kinder und Haustiere von der Bruchstelle fern und fassen Sie lose Glasteile nur mit Schutzhandschuhen an. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt für grobe Scherben schnittfeste Handschuhe. Grobe Scherben wickeln Sie in mehrere Lagen Zeitungspapier und entsorgen sie im Hauskehricht, kleinere kehren Sie mit Schaufel und Besen zusammen und wischen die Stelle danach mit einem feuchten Haushaltstuch nach, das Sie ebenfalls wegwerfen. Kristallglas gehört laut BFU wegen seiner Zusammensetzung nicht in die Glassammlung.

Danach gilt:

  1. Fotografieren Sie den Schaden, bevor etwas entfernt wird – aus der Nähe und mit Übersicht.
  2. Bei Einbruch oder Vandalismus zuerst die Polizei rufen und nichts verändern.
  3. Öffnung sichern lassen: Ist ein Fenster oder eine Tür nach aussen offen, montiert ein Glasnotdienst eine Notverglasung, bis das Ersatzglas geliefert ist.
  4. Melden: Mieterinnen und Mieter informieren die Verwaltung, alle anderen ihre Versicherung.

Hängt eine gebrochene Scheibe aus Verbund-Sicherheitsglas noch im Rahmen, bleibt die Öffnung dank der Folie meist geschlossen. Die BFU hält aber fest, dass auch dann das defekte Bauteil gesichert und das Glas ersetzt werden muss.

Wer zahlt? Es kommt darauf an, wem das Glas gehört

Die Versicherer unterscheiden zwei Arten von Glas:

Glas Beispiele Versichert über
Mobiliarglas Glastische, Vitrinen, Wand- und Schrankspiegel, Aquarien Mobiliarverglasung als Zusatz zur Hausratversicherung
Gebäudeglas Fenster, Glastüren, Wintergarten, Glaskeramikkochfeld, Lavabos und WC-Schüsseln Gebäudeverglasung als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung

Laut Helvetia brauchen Mieterinnen und Mieter keine Gebäudeverglasung, weil das Glas nicht ihr Eigentum ist. Beschädigen sie eine Fensterscheibe – Helvetia nennt als Beispiel einen Fussball –, zahlt in der Regel ihre Privathaftpflichtversicherung; Allianz spricht von einem sogenannten Mieterschaden. Dasselbe gilt umgekehrt: Zerbricht eine Drittperson Ihr Glas, kommt deren Privathaftpflicht auf.

Wer Wohnung oder Haus besitzt, kann neben dem Mobiliar auch die Gebäudeverglasung versichern. Helvetia empfiehlt Hauseigentümern, den Zusatz einzuschliessen, weil ein Missgeschick an Gebäudeglas sonst nicht gedeckt ist. Ob sich eine Glasdeckung für Sie lohnt, erklärt der Ratgeber Glasbruchversicherung: Wann lohnt sie sich?.

Hagel, Sturm und Feuer sind kein Glasbruch im Sinn der Zusatzdeckung

Zerbricht Glas durch Hagel, Hochwasser, Sturm oder Feuer, zahlt laut Allianz die Elementar- bzw. Feuerversicherung. Helvetia formuliert es so: Bei Unwetter, Brand oder Explosion braucht es keinen Glasbruchzusatz, weil der Basisschutz die Instandstellung übernimmt. Für das Gebäude ist das die Gebäudeversicherung – je nach Kanton eine kantonale oder eine private.

Ausschlüsse, Selbstbehalt und Versicherungssumme

Kratzer und Abnutzung gelten nicht als Bruch; Bildschirme laufen über eine Elektrogeräte- oder All-Risk-Deckung, Autoscheiben über die Autoversicherung. Viele Policen sehen zudem einen Selbstbehalt vor, deshalb lohnt es sich bei kleinen Schäden zu prüfen, ob der Schaden ihn überhaupt übersteigt. Welche Ausschlüsse üblich sind und welche Selbstbehalte und Deckungssummen moneyland.ch im Januar 2025 erhoben hat, steht im Ratgeber Glasbruchversicherung: Wann lohnt sie sich?.

Springt eine Scheibe ohne erkennbaren Anlass, etwa durch einen thermischen Bruch oder einen Spontanbruch, hängt die Deckung von den Bedingungen Ihrer Police ab. Mehr dazu im Ratgeber Scheibe von selbst gesprungen.

Glasbruch in der Mietwohnung

Das Obligationenrecht regelt, wer was tun muss:

  • Melden ist Pflicht. Der Mieter muss Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter melden. Unterlässt er das, haftet er für den Schaden, der daraus entsteht (Art. 257g OR).
  • Kleine Ausbesserungen muss die Mieterschaft nach Ortsgebrauch auf eigene Kosten erledigen (Art. 259 OR). Was dazu gehört, bestimmt der Ortsgebrauch; im Zweifel klären Sie das mit der Verwaltung oder dem Mieterverband.
  • Mängel ohne eigenes Verschulden muss die Vermieterschaft beseitigen (Art. 259a OR). Das betrifft etwa einen Riss, der ohne Zutun der Mieterschaft entstanden ist.
  • Bleibt die Vermieterschaft untätig, kann die Mieterschaft bei Mängeln, die die Wohnung nicht erheblich beeinträchtigen, den Mangel auf deren Kosten beseitigen lassen (Art. 259b OR). Halten Sie Meldung und Frist schriftlich fest.

Das gilt für jedes Glas, das zur Wohnung gehört – nicht nur für Fenster, sondern auch für Glastüren zwischen Zimmern, eine Glasdusche, die die Vermieterschaft eingebaut hat, oder das Glaskeramikkochfeld. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, melden Sie ihn der Verwaltung und Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Bestellen Sie den Glaser möglichst in Absprache mit der Verwaltung; viele Liegenschaften haben einen Vertragsglaser.

Glasbruch im Stockwerkeigentum

Im Stockwerkeigentum ist die Lage verzwickter, weil eine Scheibe sowohl die eigene Wohnung als auch das Gebäude betrifft. Das Zivilgesetzbuch hält fest, dass Bauteile, die die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes bestimmen, nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden können (Art. 712b Abs. 2 Ziff. 2 ZGB), und dass niemand gemeinschaftliche Bauteile in ihrer äusseren Erscheinung beeinträchtigen darf (Art. 712a ZGB). Wer welche Kosten trägt und welche Versicherung der Gemeinschaft Glasbruch einschliesst, steht im Reglement und in den Policen. Klären Sie im Schadenfall deshalb zuerst mit der Verwaltung, ob die Gemeinschaft oder Sie selbst zuständig sind – und ob Ihre eigene Hausratversicherung eine Gebäudeverglasung enthält.

Glasbruch melden: Das braucht die Versicherung

Melden Sie den Schaden möglichst rasch, in der Regel online oder telefonisch bei Ihrer Versicherung. Halten Sie bereit:

  • Datum, Ort und Hergang des Schadens, bei Einbruch die Rapportnummer der Polizei;
  • Fotos von Übersicht und Bruchstelle;
  • Art des Glases, soweit bekannt, und die Masse;
  • bei Mietwohnungen den Hinweis, ob Sie die Verwaltung bereits informiert haben;
  • später die Rechnung oder den Rapport des Glasers.

Viele Glaser rechnen direkt mit der Versicherung ab, wenn Sie ihnen die Schadennummer geben. Bewahren Sie Belege für Sofortmassnahmen wie eine Notverglasung auf.

Was den Ersatz teurer macht

Die Kosten setzen sich aus Glas (Fläche, Dicke, Glasart), Arbeit, Anfahrt, Entsorgung und allenfalls Notverglasung, Zuschlägen und Hilfsmitteln wie einer Hubarbeitsbühne zusammen, dazu kommt die Mehrwertsteuer von 8,1 %, sofern der Betrieb mehrwertsteuerpflichtig ist. Richtwerte und die passenden Betriebe finden Sie unter Fensterscheibe ersetzen.

Ein Punkt wird oft übersehen: Laut BFU muss ein Ersatzglas in einem bestehenden Bauteil den heute geltenden Anforderungen entsprechen, und auch die Befestigung ist zu prüfen. Wo früher Floatglas in einer Glastür oder in einem Fenster mit Glas unterhalb von 1,0 m über dem Boden sass, ist heute Sicherheitsglas angezeigt. Das kann den Ersatz verteuern, senkt aber das Verletzungsrisiko beim nächsten Bruch. Wo bestehendes Floatglas vorerst bleibt und keine Absturzgefahr besteht, kann eine Splitterschutzfolie das Risiko senken; vor einem Absturz schützt sie laut BFU aber nicht. Wann welches Glas vorgeschrieben ist, erklärt die Seite zu Sicherheitsglas.

Passende Betriebe finden Sie im Verzeichnis der Glaser, unter Fensterscheibe ersetzen und Glasnotdienst.

Häufige Fragen

Zahlt die Hausratversicherung eine zerbrochene Fensterscheibe?
Nur, wenn Ihre Police eine Deckung für Gebäudeverglasung enthält. Die übliche Glasbruchdeckung der Hausratversicherung betrifft Mobiliarglas wie Tischplatten, Vitrinen und Spiegel. Als Mieterin oder Mieter zahlt für ein von Ihnen beschädigtes Fenster in der Regel die Privathaftpflicht.
Sind Kratzer im Glas versichert?
Nein. Kratzer und Abnutzung gelten bei den Versicherern nicht als Glasbruch und sind nicht gedeckt.
Wer zahlt einen Riss im Fenster, den ich nicht verursacht habe?
In der Mietwohnung ist das ein Mangel, den Sie der Vermieterschaft melden müssen und den diese beheben muss (Art. 257g und 259a OR). Als Eigentümerin oder Eigentümer prüfen Sie die Glasbruchdeckung Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung.
Darf ich als Mieter den Glaser selbst bestellen?
Grundsätzlich ist die Vermieterschaft zuständig. Behebt sie einen Mangel nicht innert angemessener Frist, erlaubt Art. 259b OR bei Mängeln, die die Wohnung nicht erheblich beeinträchtigen, die Beseitigung auf ihre Kosten. Klären Sie das vorher schriftlich mit der Verwaltung.
Wer zahlt die zerbrochene Glastür einer Zimmertür in der Mietwohnung?
Eine Glastür gehört wie das Fenster zur Wohnung und damit der Vermieterschaft. Haben Sie das Glas beschädigt, zahlt in der Regel Ihre Privathaftpflicht; ist es ohne Ihr Zutun gebrochen, ist es ein Mangel, den die Vermieterschaft beheben muss.

Passende Betriebe finden