Gebäudeverglasung

Auch: Gebäudeglas, Glasbruchversicherung Gebäude

Die Gebäudeverglasung ist eine Glasbruchdeckung für fest mit dem Gebäude verbundenes Glas wie Fenster, Glastüren, Glaskeramikkochfelder sowie Lavabos und WC-Schüsseln, meist als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung.

Eigentümerinnen und Eigentümer versichern damit ihre Fenster und eingebautes Glas gegen Bruch durch ein Missgeschick. Mieterinnen und Mieter brauchen in der Regel keine Gebäudeverglasung, weil ihnen das Glas nicht gehört; beschädigen sie es, kommt meist ihre Privathaftpflicht auf.

Zerbricht Glas durch Hagel, Sturm oder Feuer, gilt das als Feuer- oder Elementarschaden. Für Gebäude übernimmt diesen Schaden in der Regel die Gebäudeversicherung, je nach Kanton eine kantonale oder eine private.

Mehr zum Vorgehen im Schadenfall unter Glasreparatur und Glasnotdienst.