Mobiliarverglasung
Auch: Mobiliarglas, Glasbruchversicherung Hausrat
Die Mobiliarverglasung ist eine Zusatzdeckung der Hausratversicherung für Glasbruch an beweglichem Glas wie Tischplatten, Vitrinen, Wand- und Schrankspiegeln.
Gedeckt ist je nach Versicherer Glas, das zum Hausrat gehört: Glastische, Vitrinen, Aquarien, Wand- und Schrankspiegel. Nicht dazu gehören in der Regel Handspiegel, optische Gläser, Geschirr, Leuchtmittel und Bildschirme von Elektrogeräten.
Kratzer und Abnutzung gelten nicht als Bruch. Viele Policen sehen einen Selbstbehalt vor, und die Versicherungssumme der Glasdeckung ist teils begrenzt.
Für fest eingebautes Glas wie Fenster ist nicht die Mobiliar-, sondern die Gebäudeverglasung zuständig.