Was macht ein Glasnotdienst?
Ein Glasnotdienst sichert nach einem Glasbruch – etwa nach einem Einbruch, Sturm oder Unfall – die beschädigte Öffnung kurzfristig ab, meist mit einer Notverglasung aus Holz- oder Kunststoffplatten, und organisiert anschliessend den definitiven Glasersatz.
Bricht abends eine Schaufensterscheibe oder schlägt ein Einbrecher eine Terrassentür ein, geht es zuerst nicht um das neue Glas, sondern um Sicherheit: Scherben müssen weg, die Öffnung muss dicht und abschliessbar sein. Das leistet die Notverglasung – je nach Lage eine verschraubte Platte, eine provisorische Scheibe oder eine Abdeckung mit Folie. Das endgültige Glas folgt, sobald es nach Mass gefertigt ist.
Für Mieterinnen und Mieter gilt: Glas, das Sie nicht selbst beschädigt haben, ist ein Mangel der Mietsache, den Sie der Verwaltung melden müssen (Art. 257g OR). Ausserhalb der Bürozeiten nennen viele Verwaltungen eine Notfallnummer oder einen Vertragsglaser. Bei Einbruch melden Sie den Fall zuerst der Polizei und fotografieren den Schaden, bevor der Glaser die Scheibe entfernt.
Bei einem Glasnotdienst lohnt sich ein kurzer Preisvergleich auch nachts: Fragen Sie am Telefon nach Anfahrtspauschale, Zuschlägen für Nacht- und Wochenendeinsätze und dem Stundenansatz. Seriöse Betriebe nennen diese Angaben ohne Umschweife und lassen die Notverglasung nicht automatisch mit dem definitiven Glasersatz verrechnen, bevor Sie dafür eine Offerte erhalten haben.
Kosten und Abrechnung
Ein Notdiensteinsatz setzt sich meist aus Anfahrts- oder Einsatzpauschale, Arbeitszeit (oft mit Zuschlag in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen) und Material für die Notverglasung zusammen. Der definitive Glasersatz wird separat offeriert. Bei versicherten Schäden übernimmt die Versicherung in der Regel auch notwendige Sofortmassnahmen; klären Sie das bei der Schadenmeldung. Konkrete Ansätze unterscheiden sich stark zwischen Betrieben und Regionen – fragen Sie vor dem Einsatz nach.