Was macht ein Glaser für Glasdächer und Vordächer?
Glasvordächer, Glasdächer und Wintergartenverglasungen sind Überkopfverglasungen, also Verglasungen, die um 15° oder mehr von der Senkrechten abweichen; bei ihnen muss die Einfachverglasung beziehungsweise die untere Scheibe eines Isolierglases aus Verbund-Sicherheitsglas bestehen.
Über dem Kopf gelten für Glas strengere Regeln. Bricht eine Scheibe, dürfen keine schwertförmigen Splitter herunterfallen. Die BFU verlangt deshalb, dass bei Dach- und Horizontalverglasungen die Einfachverglasung oder die unten liegende Scheibe eines Isolierglases aus VSG (aus Floatglas oder teilvorgespanntem Glas) besteht. Die obere Scheibe sollte zum Schutz vor Hagel aus ESG sein.
Bei Vordächern kommt dazu: Sie haben oft freie Kanten, und bei Bruch kann die Scheibe als Ganzes herunterfallen. Glasart und Halterung müssen deshalb auf den Ort abgestimmt sein – über einem Hauseingang gelten andere Anforderungen als über einem Veloständer. Für Glasdächer empfiehlt die BFU mindestens 10° Neigung, damit Wasser und Schmutz ablaufen. Schnee- und Windlasten nach SIA 261 sind zu berücksichtigen, was in vielen Regionen der Schweiz entscheidend ist.
Hagel ist ein Schweizer Thema: Die Hagelwiderstandsklasse eines Bauteils gibt an, welchem Hagelkorn es standhält – HW 3 entspricht einer Eiskugel von 30 mm, HW 5 einer von 50 mm. Mit der Revision der Norm SIA 261/1 steigen laut SIGAB die Anforderungen an den Hagelschutz in weiten Teilen der Schweiz. Für Wintergärten und neue Glasdächer braucht es meist eine Baubewilligung; Hagelschäden am Gebäude übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung als Elementarschaden.
Kosten und Abrechnung
Die Kosten hängen von Fläche, VSG-Aufbau, Haltesystem (Punkthalter, Zugstangen, Profile), Schneelast am Standort, Statik, Hebezeug und Bewilligungsaufwand ab. Wintergärten sind Systembauten, bei denen Glas nur ein Teil der Kosten ist; Glaser arbeiten hier oft mit Metall- oder Holzbauern zusammen.