Absturzsicherung

Auch: Absturzhemmung, Geländer, Brüstung, SIA 358

Eine Absturzsicherung ist ein Schutzelement wie ein Geländer oder eine Brüstung, das Personen vor dem Absturz von einer begehbaren Fläche schützt; in der Schweiz regelt die Norm SIA 358 die Anforderungen.

Nach Norm SIA 358 ist ab 100 cm Absturzhöhe grundsätzlich ein Schutzelement nötig. Es muss mindestens 100 cm hoch sein, an Treppenläufen 90 cm. In Wohnbauten dürfen Schutzelemente bis 75 cm Höhe keine Öffnungen von 12 cm Durchmesser oder mehr aufweisen.

Übernimmt Glas die Funktion der Absturzsicherung – als Glasgeländer, Brüstung oder raumhohe Verglasung –, braucht es VSG mit Resttragfähigkeit. ESG allein ist dafür ungeeignet.

Technische Einzelheiten enthält die SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas», herausgegeben vom SIGAB.